Blitzermarathon in Deutschland: In mehreren Bundesländern stellt die Polizei diese Woche verstärkt Radarfallen auf. So sollen Autofahrer und Autofahrerinnen an geltende Tempolimits gemahnt werden. 

Vertrauen Sie große und kleine Verkehrssünden am besten uns an!

Das kann Ihnen ganz schnell passieren: Aus heiterem Himmel fliegt ein mit Punkten in Flensburg verbundener Bußgeldbescheid in Ihren Briefkasten. Da reicht oft schon der gegen Sie erhobene Vorwurf eines vergleichsweise kleineren Verkehrsverstoßes. Gibt es doch bereits ab einem Bußgeld von 60,00 € einen Punkt für Sie. Im Handumdrehen kommen da so viele Punkte zusammen, dass Ihnen ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Wenden Sie sich deshalb bei einem Bußgeldbescheid unbedingt an einen qualifizierten Verkehrsanwalt – bestenfalls sofort an uns. Zudem ist nur ein Verkehrsanwalt mit den komplizierten Verfahrensfragen vor Gericht vertraut. Wir kennen mögliche Fehlerquellen, z. B. bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen. Auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen, entgehen uns nicht.

Denken Sie bei einem Bußgeldbescheid in jedem Fall auch daran: Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen – in Absprache mit uns!

 RA Andreas Freudenberg

Fachanwalt für Verkehrsrecht