Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften, die den Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) betreffen. Unter Erbrecht versteht man auch die Berechtigung einzelner Personen am Nachlass.
Das Erbrecht umfasst alle privatrechtlichen Vorschriften, die den Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) betreffen. Unter Erbrecht versteht man auch die Berechtigung einzelner Personen am Nachlass.