Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Ahndung von Rechtsverstößen, die in ihrer Schwere noch keine Strafteten darstellen und daher zumeist mit Geldbußen geahndet werden.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit der Ahndung von Rechtsverstößen, die in ihrer Schwere noch keine Strafteten darstellen und daher zumeist mit Geldbußen geahndet werden.