Punktekompensation durch freiwillige Verkehrspsychologische Schulung?

Verkehrsrechtler wissen, dass Punkte in Flensburg, anders als das Fahrverbot, grundsätzlich nicht isoliert angegriffen werden können. Gleichwohl haben sich nach der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages in 08/2022 immer mehr Gerichte bereit gefunden, zum Teil auch erhebliche Geldbußen auf einen Wert unterhalb der Eintragungsgrenze von 60,00 € herabzusetzen, wenn der Betroffene bereit ist, sich einer verkehrspsychologischen Schulung zu unterziehen und sich dadurch mit dem Unrecht seiner Tat auseinander  setzt.
Aktuell beruhen die Entscheidungen auf dem guten Willen der Amtsrichter, da sich eine entsprechende gesetzliche Änderung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.
Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar (Arbeitskreis I) im vergangenen Jahr für diese Alternative mit einem eindeutigen Regulierungsauftrag an den Gesetzgeber ausgesprochen hat, lohnt es sich in jedem Fall über eine Punktekompensation durch eine freiwillige verkehrspsychologische Schulung nachzudenken.